Ammann Thomas (CVP, SG):
Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Wir danken dem Bundesrat für seine Antworten und Stellungnahme zu unserer dringlichen Interpellation.
Es ist uns durchaus bewusst, dass zum heutigen Zeitpunkt nicht alle Fragen zu den Unregelmässigkeiten bei Leistungsverrechnungen bei der Postauto Schweiz AG geklärt werden können. Einige Antworten werden erst nach Ablauf der laufenden Untersuchung gegeben werden können. Trotzdem lassen sich heute Aussagen zu gewissen Fragestellungen machen. Uns von der CVP-Fraktion geht es darum, dass die Vergangenheit lückenlos geklärt, völlige Transparenz gegeben wird und die Zukunft der verschiedenen Rollen geklärt sind. So wollten wir wissen, wer im fraglichen Zeitraum bei der Postauto Schweiz AG die operative und die strategische Verantwortung trug und inwiefern die seit 2016 eingeführten strukturellen Anpassungen für mehr Transparenz sorgen.
Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die strategische und operative Verantwortung bei der Post und der Postauto Schweiz AG im fraglichen Zeitraum, 2007 bis 2015, nicht mit Name genannt wird. Es sind eben noch andere Namen als jene, die heute gegenwärtig auf der Agenda stehen. Hier fordern wir mit Nachdruck, dass sämtliche Verantwortlichkeiten in die Untersuchung mit einbezogen und geprüft werden.
Es müssen alle relevanten Vorgänge und Vergehen auf Herz und Nieren geprüft werden, in einem zweistufigen Prozess, dem Verwaltungsstrafverfahren und der Untersuchung der Post durch externe Experten. Es ist fraglich, ob der Verwaltungsrat letztlich gesetzesgetreu gehandelt hat. Dies muss aufgeklärt werden.
Für uns ist es auch nicht verständlich, dass weder die Eidgenössische Finanzkontrolle noch die kantonalen Finanzkontrollen oder die Revision des Bundesamtes für Verkehr risiko- und stichprobenorientiert vertiefte subventionsrechtliche Prüfungen durchführte, obwohl bei den jährlichen Rechnungsgenehmigungen verschiedene Feststellungen gemacht wurden. Als eines der Beispiele sei hier die Verrechnung von zu hohen kalkulatorischen Zinsen erwähnt.
Letztlich liegen die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit für die korrekte, gesetzliche Führung des Unternehmens beim Verwaltungsrat und der Unternehmensleitung. Die Verantwortung wird aber hin- und hergeschoben. Wir können hier die Aussage des Bundesrates nicht ganz unterstützen, wonach die Kontrollmechanismen im Fall Postauto insgesamt funktioniert hätten. Es stellt sich die Frage, was im System falsch war. Das Bundesamt für Verkehr hat die rechtswidrige Umbuchung von Gewinnen wohl entdeckt, aber erst nach einem längeren Zeitraum. Das ruft nach einer besseren und verbindlicheren Koordination. Die Finanzkontrolle führt zu ihrer Prüfungsarbeit aus, dass keinerlei Hinweise auf eine mangelhafte Verwaltungsführung bestanden hätten.
Dass aber Unregelmässigkeiten vorlagen, hätte die Finanzkontrolle eben veranlassen müssen, ihre Prüfungspraxis und ihre Prioritätensetzung zu ändern. Die CVP-Fraktion unterstützt den Bundesrat darin, dass die Struktur der Subholding und der Führung der Postauto AG überprüft werden muss, um eben ein transparentes System zu schaffen, mit welchem sichergestellt werden kann, dass die subventionsrechtlichen Verfahren und Vorgaben eingehalten werden. Aber die angestrebten Änderungen sollen erst nach Vorliegen und Kenntnis aller Fakten und Handlungsmassnahmen erfolgen. Wir begrüssen es, dass die Auswirkungen des aktuellen Falls im Hinblick auf die geplante Revision des Bestellverfahrens als gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen zur Reform des regionalen Personenverkehrs analysiert werden.
Das Hin und Her bei der Frage, wer das Verwaltungsstrafverfahren führen soll, hat zu grossen öffentlichen Diskussionen geführt. Dabei wollte das Bundesamt für Verkehr auch möglichst rasch eine unabhängige Instanz, welche den strafrechtlichen Teil bearbeitet. Letztlich hat der Bundesrat Fedpol, das Bundesamt für Polizei, damit beauftragt. Auch die Post selber hat unabhängige Experten mit der Aufklärung des Falles beauftragt. Diese beiden Entscheide haben zur Beruhigung geführt. Der Bundesrat schreibt nun, er könne sich kein Bild darüber machen, ob die geltende Regelung im Verwaltungsstrafrecht änderungsbedürftig ist.
Für uns ist heute schon klar, dass im Verwaltungsstrafrecht Regelungsbedarf für zukünftige Fälle besteht. Aus diesem Grunde sind wir dem Bundesrat dankbar, wenn in diesem Punkt dann eine entsprechende klärende rechtliche Zuständigkeit erfolgt.
Am Schluss herrscht hoffentlich Einigkeit: Der Fall muss detailliert und objektiv aufgearbeitet werden. Die Lehren daraus müssen gezogen und die Verantwortlichkeiten betreffend die Überprüfung des Systems klar geregelt und, wo nötig, die Strukturen angepasst werden.